Nächste Textversion: mögliche Neuerungen
Ein Grundgedanke des hier gezeigten Konzepts läßt sich auch so formulieren:
1. Bei großen Unternehmen gibt es neben Anteilseignern und Arbeitnehmern mindestens eine weitere Gruppe mit wichtigen Entscheidungs-Rechten (im Konzept hier ist dies die Gruppe "Bevölkerung").
2. Keine dieser Gruppen hat die Mehrheit.
Hinweise zu anderen Texten mit diesem Grundgedanken finden sich über diesen Link.
Zu 2.2.b:
Zu D.:
Das Zitat ist auch auf Seite 3 in "Kollektives Arbeitsrecht, Unternehmensmitbestimmung" von Christian
Rolfs, 4 Seiten (war ursprünglich in http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehrstuehle/Rolfs/Begleitmaterial/SS_2002/Arbeitsrecht/10Juni.pdf).