Ein Grundgedanke des hier gezeigten Vorschlags läßt sich auch so formulieren:
1. Bei großen Unternehmen gibt es neben Anteilseignern und Arbeitnehmern mindestens eine weitere Gruppe mit wichtigen Entscheidungs-Rechten (im hier gezeigten Vorschlag ist dies die Gruppe "Bevölkerung").
2. Keine dieser Gruppen hat die Mehrheit.
Weitere Texte mit diesem Grundgedanken sind im Folgenden genannt.
- Gemeinwohl-Ökonomie:
- Aus www.gemeinwohl-oekonomie.org/inhalte:
"9. Bei Großunternehmen gehen ab einer bestimmten Größe (zum Beispiel 250 Beschäftigte) Stimmrechte und Eigentum teil- und schrittweise an die Beschäftigten und die Allgemeinheit über. Die Öffentlichkeit könnte durch direkt gewählte „regionale Wirtschaftsparlamente“ vertreten werden. Die Regierung soll keinen Zugriff/kein Stimmrecht in öffentlichen Unternehmen haben."
- Im Buch „Gemeinwohl-Ökonomie – Eine demokratische Alternative wächst“ (2012, Christian Felber) befindet sich im Abschnitt "Demokratisierung von Großunternehmen" ab Seite 87:
„... Globale Konzerne sind heute mächtiger als viele Regierungen: Ihre Entscheidungen können Hunderttausende Menschen betreffen, und sie haben einen
unverhältnismäßigen Einfluss auf Medien, Parteien, Wissenschaft und Justiz. Es ist zutiefst undemokratisch, dass wenige Privatpersonen über den Kurs dieser Kolosse
bestimmen können, während alle anderen Betroffenen – innerhalb und außerhalb der Unternehmen - kein Mitspracherecht besitzen. Dieser Zustand ist mit dem anerkannt
höchsten Wert der westlichen Kultur, der Demokratie, unvereinbar. Deshalb sollten große Unternehmen in dem Maße, in dem sie größer werden, demokratisiert und
vergesellschaftet werden. Das könnte zum Beispiel so aussehen:
- ab 250 Beschäftigten erhalten die Belegschaft und die Gesellschaft 25 Prozent der Stimmrechte;
- ab 500 Beschäftigten erhalten sie fünfzig Prozent der Stimmrechte;
- ab 1000 Beschäftigten zwei Drittel der Stimmrechte;
- ab 5000 Beschäftigten gehen die Stimmrechte zu je einem Fünftel an EigentümerImmen, Beschäftigte, KundInnen, Gender-Beauftragte und Umwelt-AnwältInnen über.
Die Mitbestimmung der Belegschaft gibt es in den größten Unternehmen heute schon, sie würde gestärkt werden; die größere Herausforderung ist die Mitsprache der Gesellschaft, ... Denkbar
wäre ein regionales Wirtschaftsparlament, das als Vertretung des Souveräns fungiert und in allen Großunternehmen einer Region im Aufsichtsrat sitzt. Dieses Parlament würde direktdemokratisch gewählt.“
- www.akademie-solidarische-oekonomie.de:
- Buch "Kapitalismus und dann? Systemwandel und Perspektiven gesellschaftlicher Transformation" (2012):
Seiten 125-6 (in 2.3 "Eigentum in einer solidarischen Ökonomie"):
"... Der Mehrwert eines Unternehmens wird nicht allein durch das eingebrachte Kapital des Unternehmers und dessen Eigenleistung geschaffen, sondern ebenso
aus den Mitarbeiterleistungen und aus gesellschaftlichen Vorleistungen (Infrastrukturen, Technologien usw.). Die weiteren Investitionen für das Unternehmen werden ebenfalls aus dem gemeinsam erarbeiteten
Mehrwert erbracht. Dieser Prozess führt im Zeitverlauf zu einer "Verwässerung", zu einem Werteverlust des ursprünglichen Eigenkapitalanteils und damit zu einem permanent kleiner werdenden
Anteil der Eigentumsrechte ("Kapitalabschreibung") zugunsten des Anteils der Mitarbeiter oder der Fremdkapitalgeber. Mit dem Sinken der Wertanteile des ursprünglich eingebrachten Kapitals
wächst das Recht der Mitbestimmung und der Gewinnbeteiligung der anderen am Unternehmen Beteiligten in natürlicher Weise. Im Abschnitt "Partizipatorische Unternehmensverfassung" wird gezeigt,
wie durch das Stakeholder-Prinzip und durch das Wirken von berieblichen Wirtschaftsräten diese Mitbestimmung und Ertragsbeteiligung zur Partizipation aller am Unternehmen Beteiligten führt und so
die Akkumulation der Wertschöpfung in alleiniger Privatverfügung der ursprünglichen Eigner überwunden wird. Dabei ist zu beachten, dass dieser Prozess in kleinen handwerklichen
(Familien-)Betrieben zu Recht eine geringere Rolle spielt. Jedoch spielt mit der Zunahme der Betriebsgröße die Mitbestimmung und kollektive Ertragsbeteiligung eine gewichtigere Rolle."
...
Seiten 133-5 (in 3.2.3 "Partizipatorische Steuerung des Unternehmens"):
"Unternehmen sind immer eingebunden in ein Flechtwerk sozialer, ökologischer, volkswirtschaftlicher und öffentlicher Bedingungen und Notwendigkeiten.
Für den Aufbau eines Unternehmens in dem System einer solidarischen Ökonomie stellen sich in diesem Zusammenhang zentrale Fragen:
- Wer trägt innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen (z. B. Regelung der Bilanzierung, grundsätzliche Beibehaltung eines Marktes) die Verantwortung was wie für wen
produziert wird?
- Wer trägt die Risiken der Produktion?
- Wie werden Überschüsse aus der Produktion verteilt?
Diese Fragen müssen in einem gesellschaftlichen Entscheidungsprozess beantwortet werden. Dabei wird man unweigerlich analysieren müssen, welche gesellschaftlichen Gruppen unmittelbar an der
Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen beteiligt sind. Dies sind die Beschäftigten, die Vertreter der Öffentlichkeit (Kommune, Land), die Kunden,
die Vertreter ökologischer Interessen als „Anwälte“ der Natur und die Kapitalgeber. (Hiermit sind sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital gemeint.).
Da diese Gruppen sowohl die Verantwortung als auch
die Risiken der Produktion tragen, sind sie in die unternehmerischen Entscheidungsprozelle einzubeziehen. Damit wird weder das
unternehmerische Handeln noch der Markt (und der Preis) als ein Instrument der Verteilung in Frage gestellt. Es geht vielmehr darum, innerhalb eines solidarisch organisierten Marktes
Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer am Gemeinwohl orientierten Steuerung führen.
Betriebliche Wirtschaftsräte. Zur Gewährleistung der gesellschaftlichen Interessen ist in den größeren Unternehmen die Bildung eines betrieblichen Wirtschaftsrats sinnvoll. Zu den zentralen Aufgaben des
betrieblichen Wirtschaftsrats gehört die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Entscheidungsbefugnis über
die Überschussverwendung, sowie die Wahl und die Kontrolle des Vorstands, der für das operative Geschäft zuständig ist. Der betriebliche Wirtschaftsrat ist somit in etwa
mit dem herkömmlichen Aufsichtsrat in Kapitalgesellschaften vergleichbar,
verfügt aber über mehr Kompetenzen und setzt sich vor Allem derart zusammen, dass es zu keiner dauerhaften Dominanz einer Interessensgruppe kommen kann (vgl. Abbildung 18).
Die Zusammensetzung des betrieblichen Wirtschaftsrats erfolgt
drittelparitätisch mit den Gruppen "Kapitalgeber" (Eigen- und Fremdkapital), "Beschäftigte" und "Öffentlichkeit". Ein Recht zur Teilnahme an der Gruppe "Öffentlichkeit" haben Vertreter
der Kommunen bzw. des Landes (dies sind gewählte Vertreter aus den jeweiligen Parlamenten), der Kunden und Umweltverbände. Sollten die Kunden oder die Umweltverbände ihr Recht
nicht wahrnehmen wollen, wird dieser Platz durch einen Vertreter der Kommune (bzw. des Landes) wahrgenommen. Die Gesamtzahl der Teilnehmenden des Wirtschaftsrates ist abhängig von der
Größe des Unternehmens, sie muss allerdings durch Drei dividierbar sein. ... Die Drittelparität verhindert die Machtanhäufung bei nur einer Gruppe. Bei strittigen Entscheidungen
sind Verhandlungen zu führen und ggf. Koalitionen zu bilden. ... Die Besetzung und die Kompetenz der betrieblichen Wirtschaftsräte sind nach Größe des Unternehmens zu differenzieren.
Abhängig von der Betriebsgröße (Beschäftigte und Umsatz) könnte die Partizipation wie folgt gestaltet werden: ..."
- Im Richtungsentwurf 14.9.2011
sind auf den Seiten 27 und 37-38 ähnliche Texte wie im zuvor genannten Buch.
- Buch "Demokratie in der Wirtschaft - Positionen Probleme Perspektiven" (Alex Demirović, 2007)
Auf Seite 256 Steht am Ende des Abschnitts "9.1 Zur Reform der wirtschaftdemokratischen Institutionen" (als eine kritische Bemerkung zu 2 Texten von Heinz-J. Bontrup, u.a. zu "Wirtschaftsdemokratie statt Shareholder-Kapitalismus"):
"... die Gefahren des Betriebs- und Unternehmensegoismus. Im Sinne eines Verallgemeinerungsprozesses, in dem sich die ArbeitnehmerInnen und die Gewerkschaften als demokratische Kraft mit anderen sozialen Gruppen verbinden, müßten in besonderer Weise vier weitere Gruppen Berücksichtigung finden: die Erwerbslosen und prekär Beschäftigten, die Konsumenten, Umweltschutzverbände sowie schließlich die Arbeitnehmer, die bei Tochterunternehmen im Ausland beschäftigt sind. Hier wäre zu überlegen, daß in den Aufsichtsräten eine dritte Bank für gesellschaftliche Gruppen eingerichtet wird (vgl. Beerhorst 2004, 367)."
- Aus Beitrag "Demokratisierung der Wirtschaft - theoretische Desiderate und politische Erinnerung" (Seiten 365-7 und 371, von Joachim Beerhorst, 2004, in J. Beerhorst / A. Demirović / M. Guggemos (Hrsg.): 'Kritische
Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel'):
"Unter dem Eindruck der ökologischen Krise und der lokalen und regionalen Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen ist zur Mitte der achtziger Jahre kurzzeitig eine
erweiterte mitbestimmungspolitische Konzeption diskutiert worden, die sowohl mit der demokratietheoretischen, insbesondere aber mit der antikapitalistischen Lesart
von Mitbestimmung zu verbinden wäre, von beiden aber verlangte, das dualistische Kapital-Arbeit-Paradigma zu überarbeiten. Ausgehend von der Kritik, dass im halbparitätischen, die
'Produktionsfaktoren' repräsentierenden Mitbestimmungsmodell der Faktor Natur nicht vertreten sei und beide repräsentierten Interessen - Kapital und Arbeit - dazu neigten, sich in
einer Art faktischer Produktivitäts- und Wachstumskoalition über Umweltbelange und externe Wirkungen der einzelwirtschaftlichen Produktionsweise hinwegzusetzen, geht es in dieser
Konzeption darum, Umwelt- und andere öffentliche Interessen institutionell in die Unternehmensentscheidungen zu integrieren - und zwar mittels der Einrichtung einer 'dritten Bank'
im Aufsichtsrat und der Kooptation eines Vorstandsmitglieds mit besonderem Mandat. Eine derart erweiterte Konzeption von Mitbestimmung greift Überlegungen wieder auf, die bereits
bei Naphtali zu finden sind (in Gestalt der drittelparitätisch zusammengesetzten wirtschaftlichen Selbstverwaltungskörperschaften) und erstmals ausgearbeitet in Karl Korschs
Schriften zur 'industriellen Autonomie' vorliegen
...
Weitgehend unbeachtet hatte allerdings der Europäische Gewerkschaftsbund 1970 solchen Erwägungen Rechnung getragen, indem er in sein Positionspapier zur Ausgestaltung des
Gesellschaftsrechts für eine Europäische Aktiengesellschaft die Forderung nach einem drittelparitätisch aus Kapital-, Arbeitnehmer- und Vertretern öffentlicher Interessen
zusammengesetzten Aufsichtsrat aufnahm und damit von der Halbparität abwich (Die Mitbestimmung, Monatszeitschrift der Hans-Böckler-Stiftung 1970, S.91ff) - jedoch ohne nennenswerte
Resonanz in den deutschen Gewerkschaften. Ein erneuter Vorstoß in dieser Richtung ging im Jahr 1989 von dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Grünen zum 'Ausbau der
Mitbestimmung im Unternehmen und zur ökologischen Unternehmensverfassung' aus (Stratmann-Mertens 1991, S.4). Dessen Kernelement war die Wahl von je zwei zusätzlichen
stimmberechtigten Umweltvertretern auf der Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank in den Aufsichtsrat von Großunternehmen ab 10 000 Beschäftigte [Anmerkung M.K.: In der mir
bekannten gekürzten Fassung des Textes wird die Einbeziehung von Umweltvertretern am Fall 'ab 10.000' erklärt, es erscheint aber naheliegend, dass Umweltvertreter auch für kleinere Unternehmen eingeplant sind,
nur eben weniger], die aber von beiden Seiten unabhängig wären; Nominierungsrecht für die Wahl dieser vier Umweltsachwalter hätten neben der Hauptversammlung und einer
Gesamtbetriebsräteversammlung Natur- und Umweltverbände sowie das Kommunalparlament am Unternehmenssitz. Mit einer solchen Zusammensetzung des Aufsichtsrats wäre die klassische
Halbparität durchbrochen, die Kapitalseite könnte unter bestimmten Konstellationen in die Minderheit geraten.
...
Zusammenfassend: Beide Elemente - die Erweiterung des Aufsichtsrats um eine 'dritte Bank' und die stärkere Anbindung des [Aufsichtsrats-]Vorsitzenden an Arbeitnehmerinteressen (und die zusätzlich,
analog zum Arbeitsdirektor, vorgesehene Bestellung eines Umweltdirektors als Vorstandsmitglied) - könnten die Mitbestimmungspraxis, oft als Elitengeschäft, als abgehoben und kaum
um gesellschaftlich und sozial verpflichtete Alternativkonzepte ringend wahrgenommen, neu ausrichten. Mitbestimmung ließe sich wieder verknüpfen mit emanzipatorischen Motiven der
Arbeiterbewegung und mit dem Partizipationsanspruch der viel beschworenen Zivilgesellschaft, die Demokratie materialistisch erweitern.
...
Fasst man die bis hierher vorgestellten Ansätze zusammen, so lässt sich ein Mehrebenenkonzept umreißen: Betriebliche Arbeitnehmerinitiativen, die Vertretung öffentlicher Belange in
Unternehmensaufsichtsräten, gestufte Wirtschafts- und Sozialräte mit Beratungs- und Vetorechten und mobilisierende kommunale/regionale Wirtschafts-, Struktur- und Sozialpolitik
könnten, wen es gelänge, sie durchzusetzen und miteinander zu verbinden, die tragenden Elemente einer Demokratisierung der Wirtschaft und damit zugleich einer Demokratisierung der
Demokratie bilden."