Ein Grundgedanke des hier gezeigten Konzepts läßt sich auch so formulieren:
1. Bei großen Unternehmen gibt es neben Anteilseignern und Arbeitnehmern mindestens eine weitere Gruppe mit wichtigen Entscheidungs-Rechten (im Konzept hier ist dies die Gruppe "Bevölkerung").
2. Keine dieser Gruppen hat die Mehrheit.
Weitere Texte mit diesem Grundgedanken sind im Folgenden genannt.
- Gemeinwohl-Ökonomie:
- Aus www.gemeinwohl-oekonomie.org/inhalte:
„8. Bei Großunternehmen gehen ab einer bestimmten Größe (z. B. 250 Beschäftigte) Stimmrechte und Eigentum teil- und schrittweise an die Beschäftigten und die Allgemeinheit über. Die Öffentlichkeit könnte durch direkt gewählte „regionale Wirtschaftsparlamente“ vertreten werden. Die Regierung soll keinen Zugriff/kein Stimmrecht in öffentlichen Unternehmen haben.“
- Im mit dieser Website verbundenem Buch („Gemeinwohl-Ökonomie – Das Wirtschaftsmodell der Zukunft“ von Christian Felber, 2010, 1. Auflage) befindet sich dazu Folgendes:
- Seite 33 (und in dieser "Gemeinwohl-Matrix"): In einer Tabelle befindet sich im Kreuzpunkt von „Souverän“ (entspricht etwa der „Bevölkerung“ in mitbestimmung.eu) und „Demokratische Mitbestimmung“:
„Stimmrechte (Mindeststandard): >250 Personen 12,5%, >500 Personen 25%, >1000 Personen 33%, >5000 Personen 50%“.
- Seite 66: „... Globale Konzerne sind heute mächtiger als viele Regierungen: Ihre Entscheidungen können Hunderttausende von Menschen betreffen, und sie haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf Medien, Parteien, Verwaltung und Justiz. Es ist zutiefst undemokratisch, dass wenige Privatpersonen über den Kurs dieser Kolosse bestimmen können, während alle anderen Betroffenen – innerhalb und außerhalb der Unternehmen - kein Mitspracherecht besitzen. Dieser Zustand ist mit dem anerkannt höchsten Wert der westlichen Kultur, der Demokratie, unvereinbar. Deshalb sollten große Unternehmen in dem Maße, in dem sie größer werden, demokratisiert und vergesellschaftet werden. Das könnte so aussehen:
- ab 250 Beschäftigten erhalten die Belegschaft und die Gesellschaft 25 Prozent der Stimmrechte;
- ab 500 Beschäftigten erhalten sie fünfzig Prozent der Stimmrechte;
- ab 1000 Beschäftigten zwei Drittel der Stimmrechte;
- ab 5000 Beschäftigten gehen Unternehmen zur Gänze in das Eigentum der Beschäftigten und der Allgemeinheit über.“
- www.akademie-solidarische-oekonomie.de:
- Richtungsentwurf 14.9.2011:
Seite 27 (in 5.2): "... Der Mehrwert eines Unternehmens wird nicht allein durch das eingebrachte Kapital des Unternehmers und dessen Eigenleistung geschaffen, sondern ebenso
aus den Mitarbeiterleistungen und aus gesellschaftlichen Vorleistungen (Infrastrukturen, Technologien usw.). Diejenigen, die diesen Mehrwert erwirtschaften, sind in die Entscheidungen
zur Verwendung einzubeziehen. Ein Teil des Mehrwerts wird in der Regel für Ersatz- oder Neuinvestitionen verwendet werden müssen. Bilanztechnisch mehrt sich durch den Mehrwert
das Kapital, das aber nunmehr nicht ausschließlich Eigentum des Kapitaleigners, sondern Eigentum derjenigen wird, die es geschaffen haben. Der Wertanteil
des ursprünglich eingebrachten Kapitals sinkt dadurch im Laufe der Zeit und damit sinkt nicht nur das Recht auf die alleinige Aneignung des Gewinns, es wächst auch das Recht der Mitbestimmung
und der Gewinnbeteiligung der anderen am Unternehmen Beteiligten."
...
Seiten 37-38 (in 5.4): "2. Partizipatorische Betriebsleitung:
Ein Unternehmen ist immer eingebunden in das Flechtwerk sozialer, ökologischer, volkswirtschaftlicher und öffentlicher Bedingungen und Notwendigkeiten. Die Produktion von Gütern und
Dienstleistungen ist ein Kernbereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens und bedarf deshalb der Kontrolle und der Lenkung durch die Gemeinschaft. In der kapitalistischen Marktwirtschaft
vollzieht sich diese Lenkung im Wesentlichen durch einen am Profit orientierten Markt. Diese Art der Steuerung setzt häufig falsche Signale und führt – wie in den vorherigen Kapiteln
beschrieben - zu erheblichen Fehlsteuerungen.
Für den Aufbau eines Unternehmens in dem System einer solidarischen Ökonomie stellen sich in diesem Zusammenhang zwei zentrale Fragen:
- Wer trägt innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen (z. B. Regelung der Bilanzierung wie oben beschrieben, grundsätzliche Beibehaltung des Marktes) die Verantwortung was, wie und wo
produziert wird?
- Wer trägt die Risiken der Produktion?
Diese Fragen müssen in einem gesellschaftlichen Entscheidungsprozess beantwortet werden. Dabei wird man unweigerlich analysieren müssen, welche gesellschaftlichen Gruppen überhaupt an der
Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen beteiligt sind. Dies sind die Kapitalgeber (hiermit sind sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital gemeint), die Mitarbeiter,
die Vertreter der Öffentlichkeit (Kommune, Land), die Kunden und die Vertreter ökologischer Interessen als „Anwälte“ der Natur. Diese Gruppen tragen sowohl die Verantwortung als auch
die Risiken der Produktion (ausführlich werden die Verantwortungsbereiche und Risiken in dem Baustein Unternehmensverfassung dargestellt). Akzeptiert man, dass die Produktion von
Gütern und Dienstleistungen eine Kernangelegenheit der Gesellschaft ist, sind diese Gruppen mit in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Damit wird weder das
unternehmerische Handeln noch der Markt (und der Preis) als ein Instrument der Verteilung in Frage gestellt. Es geht vielmehr darum, innerhalb eines solidarisch organisierten Marktes
(s. Kapitel 4.7) Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer am Gemeinwohl orientierten Steuerung führen.
Zur Gewährleistung der gesellschaftlichen Interessen ist in den größeren Unternehmen die Bildung eines betrieblichen Wirtschaftsrats sinnvoll. Zu den zentralen Aufgaben des
betrieblichen Wirtschaftsrats gehört unter Berücksichtigung der oben genannten Bilanzierungsregeln die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Entscheidungsbefugnis über
die Gewinnverwendung und die Wahl und die Kontrolle des Vorstands. Der betriebliche Wirtschaftsrat ist somit in etwa mit dem herkömmlichen Aufsichtsrat in Kapitalgesellschaften vergleichbar,
verfügt aber über mehr Kompetenzen und setzt sich auch anders zusammen. Das operative Geschäft liegt beim Vorstand. Die Zusammensetzung des betrieblichen Wirtschaftsrats erfolgt
drittelparitätisch mit den Gruppen Kapitalgeber (Eigen- und Fremdkapital), Mitarbeiter und Öffentlichkeit. Ein Recht zur Teilnahme an der Gruppe „ Öffentlichkeit“ haben Vertreter
der Kommunen bzw. des Landes (dies sind gewählte Vertreter aus den jeweiligen Parlamenten), der Kunden und Umweltverbände. Sollten die Kunden oder die Umweltverbände ihr Recht
nicht wahrnehmen wollen, wird dieser Platz durch einen Vertreter der Kommune (bzw. des Landes) wahrgenommen.
Die Drittelparität verhindert die Machtanhäufung bei nur einer Gruppe. Bei strittigen Entscheidungen sind Verhandlungen zu führen und ggf. Koalitionen zu bilden. ..."
- Buch "Demokratie in der Wirtschaft - Positionen Probleme Perspektiven" (Alex Demirović, 2007)
Auf Seite 256 Steht am Ende des Abschnitts "9.1 Zur Reform der wirtschaftdemokratischen Institutionen" (als eine kritische Bemerkung zu 2 Texten von Heinz-J. Bontrup, u.a. zu "Wirtschaftsdemokratie statt Shareholder-Kapitalismus"):
"... die Gefahren des Betriebs- und Unternehmensegoismus. Im Sinne eines Verallgemeinerungsprozesses, in dem sich die ArbeitnehmerInnen und die Gewerkschaften als demokratische Kraft mit anderen sozialen Gruppen verbinden, müßten in besonderer Weise vier weitere Gruppen Berücksichtigung finden: die Erwerbslosen und prekär Beschäftigten, die Konsumenten, Umweltschutzverbände sowie schließlich die Arbeitnehmer, die bei Tochterunternehmen im Ausland beschäftigt sind. Hier wäre zu überlegen, daß in den Aufsichtsräten eine dritte Bank für gesellschaftliche Gruppen eingerichtet wird (vgl. Beerhorst 2004, 367)."
- Aus Beitrag "Demokratisierung der Wirtschaft - theoretische Desiderate und politische Erinnerung" (Seiten 365-7 und 371, von Joachim Beerhorst, 2004, in J. Beerhorst / A. Demirović / M. Guggemos (Hrsg.): 'Kritische
Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel'):
"Unter dem Eindruck der ökologischen Krise und der lokalen und regionalen Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen ist zur Mitte der achtziger Jahre kurzzeitig eine
erweiterte mitbestimmungspolitische Konzeption diskutiert worden, die sowohl mit der demokratietheoretischen, insbesondere aber mit der antikapitalistischen Lesart
von Mitbestimmung zu verbinden wäre, von beiden aber verlangte, das dualistische Kapital-Arbeit-Paradigma zu überarbeiten. Ausgehend von der Kritik, dass im halbparitätischen, die
'Produktionsfaktoren' repräsentierenden Mitbestimmungsmodell der Faktor Natur nicht vertreten sei und beide repräsentierten Interessen - Kapital und Arbeit - dazu neigten, sich in
einer Art faktischer Produktivitäts- und Wachstumskoalition über Umweltbelange und externe Wirkungen der einzelwirtschaftlichen Produktionsweise hinwegzusetzen, geht es in dieser
Konzeption darum, Umwelt- und andere öffentliche Interessen institutionell in die Unternehmensentscheidungen zu integrieren - und zwar mittels der Einrichtung einer 'dritten Bank'
im Aufsichtsrat und der Kooptation eines Vorstandsmitglieds mit besonderem Mandat. Eine derart erweiterte Konzeption von Mitbestimmung greift Überlegungen wieder auf, die bereits
bei Naphtali zu finden sind (in Gestalt der drittelparitätisch zusammengesetzten wirtschaftlichen Selbstverwaltungskörperschaften) und erstmals ausgearbeitet in Karl Korschs
Schriften zur 'industriellen Autonomie' vorliegen
...
Weitgehend unbeachtet hatte allerdings der Europäische Gewerkschaftsbund 1970 solchen Erwägungen Rechnung getragen, indem er in sein Positionspapier zur Ausgestaltung des
Gesellschaftsrechts für eine Europäische Aktiengesellschaft die Forderung nach einem drittelparitätisch aus Kapital-, Arbeitnehmer- und Vertretern öffentlicher Interessen
zusammengesetzten Aufsichtsrat aufnahm und damit von der Halbparität abwich (Die Mitbestimmung, Monatszeitschrift der Hans-Böckler-Stiftung 1970, S.91ff) - jedoch ohne nennenswerte
Resonanz in den deutschen Gewerkschaften. Ein erneuter Vorstoß in dieser Richtung ging im Jahr 1989 von dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Grünen zum 'Ausbau der
Mitbestimmung im Unternehmen und zur ökologischen Unternehmensverfassung' aus (Stratmann-Mertens 1991, S.4). Dessen Kernelement war die Wahl von je zwei zusätzlichen
stimmberechtigten Umweltvertretern auf der Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank in den Aufsichtsrat von Großunternehmen ab 10 000 Beschäftigte [Anmerkung M.K.: In der mir
bekannten gekürzten Fassung des Textes wird die Einbeziehung von Umweltvertretern am Fall 'ab 10.000' erklärt, es erscheint aber naheliegend, dass Umweltvertreter auch für kleinere Unternehmen eingeplant sind,
nur eben weniger], die aber von beiden Seiten unabhängig wären; Nominierungsrecht für die Wahl dieser vier Umweltsachwalter hätten neben der Hauptversammlung und einer
Gesamtbetriebsräteversammlung Natur- und Umweltverbände sowie das Kommunalparlament am Unternehmenssitz. Mit einer solchen Zusammensetzung des Aufsichtsrats wäre die klassische
Halbparität durchbrochen, die Kapitalseite könnte unter bestimmten Konstellationen in die Minderheit geraten.
...
Zusammenfassend: Beide Elemente - die Erweiterung des Aufsichtsrats um eine 'dritte Bank' und die stärkere Anbindung des [Aufsichtsrats-]Vorsitzenden an Arbeitnehmerinteressen (und die zusätzlich,
analog zum Arbeitsdirektor, vorgesehene Bestellung eines Umweltdirektors als Vorstandsmitglied) - könnten die Mitbestimmungspraxis, oft als Elitengeschäft, als abgehoben und kaum
um gesellschaftlich und sozial verpflichtete Alternativkonzepte ringend wahrgenommen, neu ausrichten. Mitbestimmung ließe sich wieder verknüpfen mit emanzipatorischen Motiven der
Arbeiterbewegung und mit dem Partizipationsanspruch der viel beschworenen Zivilgesellschaft, die Demokratie materialistisch erweitern.
...
Fasst man die bis hierher vorgestellten Ansätze zusammen, so lässt sich ein Mehrebenenkonzept umreißen: Betriebliche Arbeitnehmerinitiativen, die Vertretung öffentlicher Belange in
Unternehmensaufsichtsräten, gestufte Wirtschafts- und Sozialräte mit Beratungs- und Vetorechten und mobilisierende kommunale/regionale Wirtschafts-, Struktur- und Sozialpolitik
könnten, wen es gelänge, sie durchzusetzen und miteinander zu verbinden, die tragenden Elemente einer Demokratisierung der Wirtschaft und damit zugleich einer Demokratisierung der
Demokratie bilden."